Der Verein der Förderer der Grundschule Wüsten (Förderverein) stellt sich vor:
Unsere Aufgabe:
Der Förderverein der Grundschule Wüsten plant, organisiert und finanziert Maßnahmen die
den Schülern pädagogisch wichtige und oftmals auch notwendige Lernprojekte ermöglicht,
welche nicht durch die Schulbehörde bezahlt werden.
Unsere Erfolge:
Allein in den letzten 12 Monaten konnte durch die finanzielle und persönliche Unterstützung
der Förderer der Grundschule in Wüsten der Schulhof in seiner jetzigen Form gestaltet werden.
Um den Kindern eine gute Verkehrserziehung zu ermöglichen, hat der Förderverein 6 neue
Fahrräder beschafft.
Eine alljährlich stattfindene Autorenlesung findet ebenfalls großes Interesse.
Wie können Sie uns unterstützen:
Wie in allen Vereinen ist auch der Verein der Förderer der Grundschule Wüsten auf viele
helfende Hände und auch Sponsoren angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn wir weiterhin
vielfältige Unterstützung bei den zukünftig anstehenden Projekten von Ihnen erfahren können.
Haben Sie konkrete Wünsche in Bezug auf unsere Arbeit, dann sprechen Sie uns doch bitte an.
Wir sind dankbar für jegliche Art von Ideen, die unseren Kindern eine gute Schulzeit ermöglicht.
1. Vorsitzende
Fr. Piepke
2. Vorsitzender
Hr. Ortgiese
Kassenwartin
Fr. Hüttemann
Protokollführerin
Fr. Long
Kassenprüfer
Hr. Dröge
Wir würden uns freuen, Sie bald als Mitglied im Förderverein begrüßen zu dürfen.
Auf gute Zusammenarbeit
Ihr Vorstand des Fördervereins
Satzung:
§1 Name und Zweck
1. Der Verein führt den Namen "Verein der Förderer der Grundschule Wüsten"
2. Zweck des Vereins ist, alle auf das ideelle und materielle Gedeihen der Grundschule Wüsten
gerichteten Bestrebungen zu fördern.
3. Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein. Jede auf Gewinn gerichtete Geschäftstätigkeit
ist ausgeschlossen. Ebenso parteipolitische oder konfessionelle Sonderbestrebungen des
Vereins unzulässig.
§2 Vereinsform und Vereinsort
Der Verein ist in dem Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo eingetragen. Er hat seinen
Sitz in Bad Salzuflen.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand
3. Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt; der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden,
wobei eine Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten ist.
b) durch Ausschluß; dieser kann durch den Vorstand bei schuldhafter Verletzung des
Vereinszweckes beschlossen werden und muß dem Betroffenen durch eingeschriebenem Brief
mitgeteilt werden. Der Betroffene ist vor der Entscheidung zu hören.
§4 Beiträge
Die Mitglieder verpflichten sich, mindestens den Betrag zu zahlen, der durch die
Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Geschäftsjahr, und zwar möglichst
im ersten Halbjahr, durch schriftliche Mitteilung mit mindestens zweiwöchiger
Frist einberufen.
2. Sie wählte den Vorstand und wählt den Kassenprüfer, nimmt den Jahresbericht über das
abgelaufene Geschäftsjahr entgegen, gibt Anregungen und Empfehlungen für die Verwendung
des Vereinsvermögens und für die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen
Maßnahmen.
3. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig. Jedes erschienene
Mitglied hat eine Stimme.
4. Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom
Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben.
§7 Vereinsvorstand
1. Der Vereinsvorstand besteht aus
a) 1.Vorsitzende: Nina Claudine Piepke
b) 2.Vorsitzender: Stefan Ortgiese
c) Kassenwartin: Astrid Hüttemann
d) Protokollführerin: Liane Long
e) Kassenprüfer: Bernd Dröge
f) dem Schulleiter
2. Der Vereinsvorstand wird von der Mitgliederversammlung durch den Zuruf oder Zettelwahl
gewählt. Seine Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Der alte
Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.
3. Der Vorstand leitet den Verein und beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie
nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.
4. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens unter a), b), c), d) aufgeführten
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind zu protokollieren.
5. Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.
6. Gerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden und durch ein weiteres Mitglied des
Vorstandes gmeinschaftlich vertreten.
§8 Vereinsvermögen
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Über die Verwendung des Vereinsvermögens entscheidet der Vorstand. Jede Verwendung,
die dem Vereinszweck zuwider läuft, insbesondere jede auf Erwerb gerichtete, nicht gemeinnützige
Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen n die Stadt Bad Salzuflen oder
deren Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung, es für die Grundschule Wüsten, oder, falls
diese nicht mehr besteht, für Zwecke der Grundschulen zu verwenden.
§9 Satzungsänderungen und Selbstauflösung
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur von der Mitgliederversammlung
beschlossen werden, zu der mindestens 14 Tage vorher schriftlich eingeladen worden ist.
Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder ist erforderlich.
§10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr.
Der Förderverein in der Presse:
Ihre Ansprechpartner:
Verein der Förderer der Grundschule Wüsten
Kirchheider Straße 46
32108 Bad Salzuflen
1.Vorsitzende: Nina Claudine Piepke
2.Vorsitzender: Stefan Ortgiese
Kassenwartin: Astrid Hüttemann
Protokollführerin: Liane Long
Kassenprüfer: Bernd Dröge
Beitrittserklärung:
Bitte klicken Sie hier für das Beitrittsformular!
Schullogo:
Nun ist es soweit, wir haben ein Schullogo!!!
In den letzten Monaten ist durch viele Schülerideen ein neues Schullogo mit Unterstützung der Familie Drewalowski entstanden.
Den Lehrerinnen und Schüler/-innen ist schon in einer Schülerkonferenz das neue Logo vorgestellt worden und wurde begeistert angenommen.
Damit die Schule auch nach außen hin nun schön präsentiert werden kann, haben wir einige Artikel mit dem Logo besticken bzw. bedrucken lassen.
Unter anderem können Poloshirts in weiß/hellblau, Kapuzenshirts, Duschtücher, Kappis, Tassen und Radiergummis erworben werden.
Ihr Kind oder Sie selber haben Interesse an einem der Artikel? Dann füllen Sie schnell das
Bestellformular
aus und geben dieses bei der Lehrerin oder im Sekretariat ab.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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