OGS
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TAGESABLAUF |
Was ist OGS ?
OGS steht für „Offene Ganztagsschule“
Es bleibt weiterhin beim normalen Schulbetrieb für alle Kinder von 8.00 Uhr – 13.20 Uhr
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern gibt es seit 2 Jahren die OGS in Wüsten,
eine Schule von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr (Freitag 15.00 Uhr), in der Schülerinnen und Schüler
innerhalb dieser Zeiten betreut und gefördert werden.
Seit 1995 gibt es an der Grundschule Wüsten bereits eine Randstundenbetreuung,
in der die Kinder von 7.30 Uhr bis 13.20 Uhr betreut werden. Eine umfangreichere Betreuung
mit Mittagessen und Hausaufgabenunterstützung (unter fachlicher Anleitung) sowie
qualifiziertem Nachmittagsprogramm findet seit August 2006 und der OGS statt.
Vorstellung
Was kostet die OGS ab Sommer 2008?
Die Eltern zahlen für diese Betreuung nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
monatlich einen Betrag von 0 € bis maximal 75,-- € zu dem noch das Essensgeld von 45,-- €
hinzukommt. Das restliche Geld geben Land und Kommune hinzu.
Eltern, die von den OGS-Beiträgen für ihre Kinder freigestellt sind, können eine
rd. 2-Drittel Förderung aus dem Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu den Essenskosten
erhalten.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind beim Jugendamt Bad Salzuflen zu erfragen.
Wer ist an der OGS beteiligt?
Die Grundschule Wüsten hat sich für die „AWO Soziale Dienste Lippe g GmbH“ als Träger entschieden .
Unsere Entscheidungsgründe :
- die zuvor existierende Randstundenbetreuung läuft mit der AWO bereits seit 1995 sehr gut.
- Die AWO stellt uns ein qualifiziertes und zuverlässiges
Mitarbeiter-Team zur Verfügung (Leiterin der OGS ist Frau Christine Zurheide)
Was passiert in der OGS?
Die OGS deckt die Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr), also vor
und nach dem Unterricht verlässlich für die Eltern mit Betreuung und Angeboten ab
Die Kinder bekommen ein warmes und gesundes Mittagessen
Die Kinder werden bei den Hausaufgaben von geschulten Kräften montags – donnerstags
betreut (keine Einzelförderung)
3 Lehrerstunden pro Woche kommen zusätzlich diesen Kinder zugute (Erlass des Landes)
Die Kinder können neben der pädagogischen Betreuung an 1 – 2 Angeboten von
Kooperationspartnern teilnehmen
Bei Bedarf und Absprache können Kinder an einzelnen Nachmittagen freigestellt werden,
um z.B. zur Musikschule zu gehen, oder an einem Kindergeburtstag teilzunehmen
Generell gibt es aber eine Anwesenheitspflicht bis ca. 15.00 Uhr
Hinweis zur Anwesenheitspflicht:
Da wir pädagogisch arbeiten ist es wichtig, dass die Kinder an unseren
Nachmittagsaktionen, sowie an dem „Freien Spiel“ teilnehmen. Hier haben sie Gelegenheit,
Kontakte zu knüpfen und Freunde zu gewinnen, so dass ihr Sozialverhalten gestärkt wird.
Daran arbeiten wir:
- Einbindung und Kooperation : OGS ? Schule
- Vereinbarung gemeinsamer Strukturen und Regeln
- Aufbau von verlässlichen Kommunikationswegen
Tagesablauf
| Vor dem Unterricht |
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OGS / Randstunde |
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| Schule |
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Unterricht nach dem |
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Stundenplan |
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| Nach der Schule |
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OGS |
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- Mittagessen |
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- Hausaufgaben |
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| 15.00 Uhr– 16.00 Uhr |
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OGS |
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- Betreuung |
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- Angebote von |
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Kooperationspartnern |
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in der Schule |
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| Ab 16.00 Uhr – 16.30 Uhr |
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OGS |
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- Betreuung |
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- Abholkorridor |
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Vor dem Unterricht OGS / Randstunde
Schule Unterricht nach dem
Stundenplan
Nach der Schule OGS
Mittagessen
Hausaufgaben
15.00 Uhr– 16.00 Uhr OGS
Betreuung
Angebote von Kooperationspartnern in der Schule
Ab 16.00 Uhr – 16.30 Uhr OGS
Betreuung
Abholkorridor
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