Wissenswertes
Information rund um in den Schulalltag.
Rund um den Schulalltag
Krankheiten und Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler
- Im Krankheitsfall
-
Ein krankes Kind soll zur Vermeidung von Ansteckungen und zur rascheren Genesung zu Hause bleiben.
Bitte informieren Sie im Krankheitsfall einen Mitschüler, der der Klassenlehrerin Bescheid sagt und ggf. die Hausaufgaben mitnimmt. Wenn das Kind die Schule wieder besucht, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. - Meldepflichtige Krankheiten
-
Bitte informieren Sie unverzüglich die Schule, sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Kinderkrankheit oder an Läusebefall leiden.
- Schulunfälle
-
Sollte Ihr Kind während des Schulvormittags erkranken oder sich verletzen, werden Sie umgehend von uns informiert. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind im Notfall unverzüglich abgeholt werden kann. Falls ein Arztbesuch erforderlich wird, tritt die Unfallversicherung der Schule ein. Auch auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind über die Schule versichert.
- Beurlaubungen
-
Beurlaubungen aus familiären Gründen außerhalb der Schulferien werden auf schriftlichen oder mündlichen Antrag der Eltern unter Berücksichtigung der Erlasslage erteilt. Urlaubsreisen außerhalb der Ferien können nicht genehmigt werden.
- Was passiert, wenn Lehrerinnen krank sind?
-
Sollte eine Lehrkraft erkranken, wird für eine entsprechende Vertretung gesorgt. In Ausnahmefällen werden betroffene Klassen aufgeteilt oder es fallen Randstunden aus. Von 8.45 Uhr bis 11.35 Uhr hat Ihr Kind in jedem Fall verbindlich Unterricht. Bei eventuellem Unterrichtsausfall werden Sie rechtzeitig informiert.
Der Schulweg
- Fußgänger
-
Bitte üben Sie mit Ihrem Kind vor der Einschulung den sicheren Schulweg. Dabei beachten Sie bitte, dass der nächste Weg nicht immer der sicherste ist. Achten Sie auf Ihre Vorbildfunktion – zum Beispiel bei der Nutzung der Überquerungshilfe.
- Fahrschüler
-
Ungefähr die Hälfte der Schüler kommt mit dem Bus zur Schule. Sie nutzen dabei die Buslinien 946 und 947 und den kleinen Bus der Firma Wattenberg. Nach Unterrichtsschluss schickt eine Busaufsicht die Kinder in die entsprechenden Busse.
- An- und Abfahrt mit dem Auto
-
Frische Luft tut Geist und Körper gut! Bitte bringen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmesituationen mit dem Auto zur Schule. Die frische Luft und Bewegung vor dem Unterricht fördern Konzentration und Aufnahmefähigkeit.
Sollten Sie in Notfällen Ihr Kind doch einmal mit dem Auto abholen müssen, vermeiden Sie das Parken (und das kurze Halten) in der Feuerwehrzufahrt und der Busschleife.
Elterninformation
- Elternsprechtag
-
In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem Sie von den Lehrerinnen Ihres Kindes einen Überblick über die Lernentwicklung und den Leistungsstand Ihres Kindes erhalten. Dieses Gespräch findet zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrern statt. Eine Teilnahme der Schüler oder Geschwisterkinder sollte nur in Ausnahmefällen und nach Absprache erfolgen.
- Elternabend
-
In jeder Klasse finden regelmäßig Elternabende statt. Dort erhalten Sie Informationen über die Lerninhalte des Schuljahres, wählen die Vertreter jeder Klasse, planen und beschließen Unterrichtsvorhaben, Anschaffungen und vieles mehr.
- Postmappe
-
Über Stundenplanänderungen und andere wichtige Mitteilungen werden Sie in Form von Elternbriefen von der Schule informiert. Leeren Sie bitte täglich die Postmappe.
- Zeugnisse
-
Ende Klasse 1: Zeugnis in Berichtform
Ende Klasse 2: Zeugnis in Berichtform mit Noten
Halbjahreszeugnis Klasse 3: Zeugnis in Berichtform mit Noten
Ende Klasse 3: Zeugnis in Berichtform mit Noten
Halbjahreszeugnis Klasse 4: Zeugnis mit Noten und Empfehlung zur weiterführenden Schule
Ende Klasse 4: Zeugnis mit Noten - Sprechzeiten
-
Jeder Lehrer ist zu vereinbarten Zeiten zu Nachfragen und Gesprächen bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Gespräche nicht ohne vorherige Absprache nach Unterrichtsschluss, in den Pausen oder beim Einkaufen stattfinden können. Im Sinne Ihres Kindes möchten wir uns gerne auf Gespräche vorbereiten und uns genügend Zeit nehmen.
- Telefonketten
-
<p>Nicht vorhersehbare Ereignisse können durch Telefonketten weiter gegeben werden. Über die Organisation und Abläufe werden Sie auf Elternabenden umfassend informiert.<br>Achten Sie bitte darauf, dass die Schule immer über die aktuellen Telefonnummern (Festnetz, Handy, Notfallnummern, ….) informiert ist.</p>
- Sorgerecht
-
Auch hier ist es unumgänglich, dass die Schule über Änderungen informiert wird. Getrennt lebende Elternteile sind verpflichtet, Informationen im Sinne des Kindes an den anderen weiter zu geben.
- Informationselternabende
-
Wichtige pädagogische Themen werden auf allgemeinen Elternabenden vorgestellt.
Beispiele:
Informationsabend zum Konzept der Rechtschreibung - Beispiel: Neuer, verbindlicher Grundwortschatz
Informationsabend zum Thema Hausaufgaben / Wie können Eltern Kinder sinnvoll unterstützen
Wissenswertes zum Schulalltag
- Frühstück
-
Die Kinder frühstücken gemeinsam in der Klasse. Kakao, Milch, Vanillemilch und Erdbeermilch können bestellt werden.
Getränkeflaschen (bitte keine Trinkpäckchen) sollten in einer Plastiktüte in den Ranzen, um ein Auslaufen im Ranzen zu verhindern.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück und keine Süßigkeiten mit in die Schule (Tipps gibt es auf den Elternabenden). - Hausaufgaben
-
Die Dauer der Hausaufgaben ist im Schulgesetz geregelt.
Die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 und 2 sollen nicht länger als 30 Minuten am Tag an den Hausaufgaben arbeiten. In den Klassen 3 und 4 sollen 45 Minuten am Tag nicht überschritten werden.
Sollte Ihr Kind Verständnisprobleme haben und / oder länger für seine Hausaufgaben benötigen, freuen wir uns über eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung. Brechen Sie dann bitte die Hausaufgabe ab. - Wertgegenstände
-
Beispiele: Handys, elektronisches Spielzeug, teurer Schmuck
Für diese wertvollen Gegenstände wird keine Haftung übernommen – sie gehören nicht in die Schule.
In Notfällen hat Ihr Kind immer die Gelegenheit, aus der Schule zu telefonieren. - Klassenbücherei
-
Jede Klasse verfügt über eine Auswahl altersgerechter Bücher, die Ihr Kind kostenlos ausleihen kann. Wir freuen uns sehr, wenn alle davon Gebrauch machen.
- Geld
-
In der Schule werden regelmäßig kleine Geldbeträge eingesammelt (Kakaogeld usw.). Erleichtern Sie uns bitte die Einsammelarbeit und die Buchführung, indem Sie die Beträge passend in einem mit dem Namen Ihres Kindes beschrifteten Briefumschlag abgeben.
- Sportunterricht
-
Ihr Kind hat in der Regel 3 Stunden Sport pro Woche (Klasse 2: eine Stunde Sport und zwei Stunden Schwimmen).
In die Sporttasche gehören Turnschuhe mit weißer Sohle, eine Sporthose und ein Oberteil.
Achten Sie an den Sporttagen auf Kleidung, die Ihr Kind ohne Hilfe an- und ausziehen kann.
Schmuck muss in der Sportstunde aus Sicherheitsgründen abgelegt werden.
Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen sollen, schauen dem Unterricht zu.
Informieren Sie uns bitte mit einer formlosen schriftlichen Notiz. - Schulregeln
-
Gemeinsam haben wir Regeln festgelegt, wie wir miteinander umgehen, damit sich alle wohl fühlen. In der Klasse und in den Pausen achten LehrerInnen und SchülerInnen darauf, dass diese Regeln von allen eingehalten werden.
Kinder, die sich nicht wohl fühlen, weil sie beispielsweise von anderen Kindern geärgert werden, können sich an die Klassenlehrerin oder die Pausenaufsicht wenden. Außerdem können Sorgen oder Probleme auch aufgeschrieben und in unseren Kummerkasten geworfen werden.
Besondere Unterrichtsprojekte / Neue Medien
- Unterrichtsprojekten
-
Innerhalb der Grundschulzeit nimmt Ihr Kind an folgenden, besonderen Unterrichtsprojekten teil:
Klassenausflüge /Klassenfahrten (ein- oder mehrtägig)
Projekt- oder ThemenwochenZirkuswoche
Schul- und Sportfeste, Karnevalsfeiern
Teilnahme an Wettbewerben und Aufführungen
Adventssingen / gemeinsame Gottesdienste
Radfahrtraining
Im 1. oder 2. Schuljahr nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem Radfahrtraining teil. Im 4. Schuljahr findet ebenfalls ein Radfahrtraining mit anschließender Radfahrprüfung statt. Für beide Unterrichtsprojekte stehen Schulfahrräder zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren soll. Zum einen ist sein Schulweg mit dem Fahrrad zu gefährlich und zum anderen können wir die Fahrräder nicht in der Schule unterbringen.Darüber hinaus kann Ihr Kind an unserer Schule auch an freiwilligen Angeboten teilnehmen (z.B. Schulchor).
Unterrichtsgänge und außerschulische Lernorte bereichern den Schulalltag Ihres Kindes.
Beispiele:
” Besuch des Wochenmarktes zum Thema “Obst und Gemüse”
” Besuch der Heerser Mühle zu verschiedenen Themen
” Besuch des Teutolabs (Universität Bielefeld) oder Aspelabs - Neue Medien
-
Die Grundschule Wüsten verfügt über ein Medienkonzept, welches festlegt, welche Lernkompetenzen und Ziele rund um den Computer von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Grundschulzeit erreicht werden sollen. Diese sind mit den anderen Grundschulen der Stadt Bad Salzuflen abgestimmt, damit der Übergang zur Sekundarstufe möglichst nahtlos gelingen kann.
Jeder Klasse stehen zwei Computer im Klassenraum zur Verfügung. Des Weiteren wird im laufenden Schuljahr der Computerraum mit neuen Rechnern und einem Beamer bestückt.
Einschulung
- Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindertagesstätten
-
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindertagesstätten hat bereits eine lange Tradition. Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit ist der Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule. Noch vor den Sommerferien werden Sie von dem neuen Klassenlehrer oder der neuen Klassenlehrerin zu einem ersten Elternabend eingeladen. Dort erfahren Sie, welche Materialien Ihr Kind für das erste Schuljahr benötigt und wie die ersten Schulwochen ablaufen.
- Anmeldung
-
Im Herbst des letzten Kindergartenjahres werden die Eltern aller schulpflichtigen Kinder von der Stadt Bad Salzuflen angeschrieben und über die Anmeldetermine informiert. Jede Grundschule in Bad Salzuflen nimmt Schüler im Rahmen ihrer Kapazität auf. In der Grundschule Wüsten können maximal 60 Kinder das erste Schuljahr besuchen. Alle Kinder, für die die Grundschule Wüsten die wohnortnächste Schule ist, haben einen Anspruch auf die Schulaufnahme. Alle Kinder und Eltern laden wir zu einem Schulanfängergespräch in die Schule. Im Laufe des letzten Kindergartenjahres wird jedes Kind vom Schularzt untersucht. Die Schule informiert die Eltern frühzeitig über Termine.
Seit dem Schuljahr 2015 /16 laden wir die kommenden Schulkinder zu einem Schulspiel ein, bei dem schon einmal "Schulluft geschnuppert" werden kann und die Kinder verschiedene Stationen zu den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Wahrnehmung, Mathematik und Sprache ausprobieren können.
Gemeinsam mit ihren Erzieherinnen besuchen die Kindergartenkinder kurz vor den Sommerferien noch eine "Schnupperstunde" im ersten Schuljahr.
- Elternabend
-
Noch vor den Sommerferien werden Sie von dem neuen Klassenlehrer oder der neuen Klassenlehrerin zu einem ersten Elternabend eingeladen. Dort erfahren Sie, welche Materialien Ihr Kind für das erste Schuljahr benötigt und wie die ersten Schulwochen ablaufen.
- Einschulungstag
-
Am zweiten Schultag nach den Sommerferien werden die neuen Erstklässler eingeschult. Die Einschulung beginnt mit einem Gottesdienst. Im Anschluss treffen sich Kinder, Eltern (Großeltern etc.) und die Klassenlehrerinnen im Bürgerhaus neben der Schule. Nach einer kurzen Begrüßungsfeier gehen die Kinder mit ihren LehrerInnen in die erste Unterrichtsstunde. Die Eltern (Großeltern etc.) können bei Kaffee und Kuchen auf die Kinder warten.
Übergang weiterführende Schulen
- Infoabend
-
Die Eltern der Viertklässler werden jeweils im Herbst zu einem Infoabend „weiterführende Schulen“ eingeladen.
Während des nachfolgenden Elternsprechtages beraten die KlassenlehrerInnen die Eltern zum Thema „weiterführende Schulen“.
Das Halbjahreszeugnis beinhaltet dann die Empfehlung für die zukünftige Schulform. Mit diesem Zeugnis melden Eltern ihr Kind im Februar / März an. - Letzter Schultag
-
Am letzten Schultag vor den Sommerferien werden die Viertklässler dann in einer großen Abschlussfeier, die sie selbst gestalten, entlassen.
Schulmitwirkung
- AUSZUG AUS DEM SCHULGESETZ : § 62 GRUNDSÄTZE DER MITWIRKUNG
-
(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. Ausführliche Informationen zur Schulmitwirkung finden Sie: www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/Schulmitwirkung/